Friedhöfe: Wichtige Orte der Bestattung und des Gedenkens
Auf den Friedhöfen Bitterfeld und Wolfen können alle verstorbenen Bürger beigesetzt werden. Die Friedhöfe der einzelnen Ortsteile sind jedoch den Menschen vorbehalten, die ihren Wohnsitz zu Lebzeiten dort hatten oder deren Angehörige dort leben. Die nutzungsberechtigte Person hat das Recht, aber auch die Pflicht, sich um die Grabpflege zu kümmern oder einen Dienstleister damit zu beauftragen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, ein pflegefreies Grab (z. B. eine Urnengemeinschaftsanlage, ein Urnenwiesengrab oder ein Urnenbaumgrab) zu nutzen.
Das Nutzungsrecht für ein- oder mehrstellige Erdwahlgräber beträgt 25 Jahre und kann anschließend verlängert werden.
Bei Urnenwahlgrabstätten beträgt die Dauer des Nutzungsrechts 20 Jahre. Neben diesen Formen der Bestattung gibt es viele weitere, z. B. Erdreihengrab und spezielle Grabanlagen für Kinder, z. B. Erdreihengräber für Kinder bis 5 Jahre oder die Kinderwiese für anonyme Erdbestattungen.
Die Friedhöfe in Bitterfeld-Wolfen und den dazugehörigen Ortsteilen bieten Angehörigen die Möglichkeit, in den ansässigen Trauerhallen eine Trauerfeier am geschlossenen Sarg oder an der Urne durchzuführen.
Ganz gleich, ob es sich um:
- Erdbestattungen
- Feuerbestattungen
- FriedWald- und Baumbestattungen
- Seebestattungen
oder sonstige Bestattungsformen handelt, gemeinsam mit Ihnen planen wir eine individuelle Bestattung und gegebenenfalls eine Trauerfeier nach den Vorstellungen des Verstorbenen.